hochzeit365.ch - Das Ehegüterrecht

Das Ehegüterrecht

Das Ehegüterrecht bestimmt, was während der Ehe wem gehört und wie das Vermögen bei Ehescheidung oder bei Tod aufgeteilt wird. Die nachfolgenden Ausführungen erläutern die wichtigsten Begriffe des Ehegüterrechts und erklären, wie Sie die Verwaltung, die Nutzung und die Teilung Ihres Vermögens während und bei Auflösung der Ehe regeln können.

Was ist ein Güterstand?

Der Güterstand legt einerseits fest, wie Frau und Mann ihre Vermögensgüter während der Ehe nuzen und verwalten, andererseits bestimmt er, wie die Vermögen und Ersparnisse bei Tod oder Scheidung aufgeteilt werden. Er regelt zum Beispiel folgende Fragen:

  • Gibt es in der Ehe neben dem persönlichen auch gemeinsames Eigentum?
  • Gehört das Vermögen, das ich in die Ehe bringe, nach der Heirat auch meinem Mann bzw. meiner Frau?
  • Welches Anrecht habe ich als Ehefrau oder als Ehemann auf das Vermögen meines Partners bzw. meiner Partnerin?
  • Wie viel meines Vermögens gehört nach meinem Tod meinem Mann bzw. meiner Frau?

Das Gesetz sieht verschiedene Möglichkeiten vor, diese Fragen zu beantworten. Sie haben die Wahl zwischen folgenden drei Güterständen:

Die Errungenschaftsbeteiligung

Bei der Errungenschaftsbeteiligung haben Frau und Mann grundsätzlich getrennte Vermögen. Bei Auflösung des Güterstandes jedoch, insbesondere bei Tod oder Scheidung, wird die Errungenschaft - das sind die Ersparnisse, die sie während der Ehe gemacht haben - zusammengerechnet. Von dieser Summe wird die eine Hälfe der Frau und die andere dem Mann gutgeschrieben. Daher stammt die Bezeichnung "Errungenschaftsbeteiligung".

Die Gütergemeinschaft

Bei der Gütergemeinschaft gibt es drei Vermögen: Eines, das der Frau gehört, eines, das dem Mann gehört und eines, das beiden zusammen gehört. Was zum gemeinsamen Gut gerechnet wird, regelt der Ehevertrag. Bei Auflösung des Güterstandes wird das gemeinsame Vermögen geteilt.

Die Gütertrennung

Bei der Gütertrennung gibt es kein gemeinsames Vermögen. Beide Eheleute bleiben während der Ehe und bei Auflösung des Güterstandes alleinige Eigentümer ihrer Vermögen und Ersparnisse. Auch dieser Güterstand muss mit einem Ehevertrag vereinbart werden.

Was gilt bei ausländischer Staatsangehörigkeit?

Sind sie Ausländerin oder Ausländer und in der Schweiz wohnhaft, können Sie bestimmen, ob Sie güterrechtlich dem schweizerischen Recht oder Ihrem Heimatrecht unterstehen möchten. Ihre Wahl müssen Sie mit Ihrem Ehepartner bzw. Ihrer Ehepartnerin schriftlich vereinbaren. Wenn Sie keine ausdrückliche Wahl treffen, gilt schweizerisches Recht.

Wozu wird ein Ehevertrag benötigt?

Schliessen Ehefrau und Ehemann miteinander keinen Ehevertrag ab, gilt in ihrer Ehe von Gesetzes wegen die Errungenschaftsbeteiligung. Diese wird deshalb als "ordentlicher Güterstand" bezeichnet. In diesem Fall bestimmt das Gesetz, wie die Vermögensverhältnisse im Einzeln geregelt sind. Möchten Sie einzelne Punkte anders regeln als im Gesetz vorgegeben, den ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung aber beibehalten, brauchen Sie einen Ehevertrag.
Ebenso benötigen Sie einen Ehevertrag, wenn Sie die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung wählen. Sie können durch einen Ehevertrag auch jederzeit einen anderen oder wieder Ihren früheren Güterstand vereinbaren. Einen Ehevertrag können Sie vor oder während der Ehe abschliessen. Damit er gültig ist, muss er von einer Notarin oder einem Notar oder einer anderen Person, die Urkunden ausstellen darf, beglaubigt werden. Diese hat auch die Pflicht, Sie über die Vor- und Nachtelle der einzeln Güterstände zu beraten.
 
 
Quelle:
Ehe- und Erbrecht
Herausgegeben vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement