hochzeit365.ch - Allgemeine Bedingungen für die Anbieter

Allgemeine Bedingungen für die Anbieter

Vorbereitende Einweisung:

  • Ligaris AG, av. de Longemalle 21B, 1020 Renens, tél.: 021 320 60 68, info@mariage.ch, weiter unten LIGARIS, hat die Internet-Seite www.mariage.ch, weiter unten die WEBSITE konzipiert und realisiert, die alles betrifft, was mit der Heirat zu tun hat.
  • Der ANBIETER schlägt Leistungen in Verbindung mit der Heirat vor.
     

Die anwesenden Allgemeinen Bedingungen (weiter unten bezeichnet: AB) bestimmen die Bedingungen, in denen die WEBSITE ihre Dienste bereitstellt. Die anwesenden AB bestimmen das Vertragsverhältnis zwischen LIGARIS und den ANBIETERN, um welches Ursprungsland, Zugangstyp und die Benutzungsweise es sich auch immer handelt.

 

  1. Alle ANBIETER können sich auf der Website gegen Bezahlung eines Beitrages für die gewählte Dauer einschreiben. LIGARIS behält sich jedoch die Möglichkeit vor, eine Anmeldung ohne Rechtfertigung abzulehnen.
  2. Der ANBIETER SELBST erfasst alle ihn auf der WEBSITE betreffenden Daten und soll mögliche Veränderungen falls nötig gewährleisten.
  3. Der ANBIETER garantiert, dass die auf der WEBSITE erfasste URL den Zugriff zu einer ihm ausschließlich betreffenden Website erlaubt und dass dieser Letzte keine Informationen enthält, die gegen die Sitten oder die öffentliche Ordnung verstossen. Wenn das nicht der Fall ist, behält sich LIGARIS das Recht vor, den ANBIETER ohne finanzielle Kompensation auszuschliessen.
  4. Der ANBIETER garantiert der Inhaber aller Rechte zu sein, die die Bilder und die in seiner Anzeige aufgenommenen Inhalte betreffen. Er verpflichtet sich, LIGARIS die ganze Verantwortung abzunehmen, in der Annahme, in der ein Aussensteheder Rechte in Verbindung mit obenerwähnten Bildern oder den Inhalten geltend machte.
  5. Der ANBIETER kann keine Diskussionen im Forum schaffen. Er kann dagegen auf die seine Tätigkeit betreffenden Diskussionen antworten, falls der Benutzer, der die Diskussion geschaffen hat, es ihm gestattet.
  6. Der ANBIETER hat kein Recht, sich ein Profil " zukünftiges Brautpaar " zu schaffen, um an den Diskussionen im Forum teilzunehmen, außer denjenigen die ihm gestattet sind. LIGARIS behält sich das Recht vor, einen ANBIETER zu streichen, der nicht diese Regel beachtet.
  7. Die Anmeldung eines ANBIETERS ist gebürenpflichtig. Der Preis hängt von gewählten Optionen und der Dauer des Vertrags ab. Der zu bezahlende Preis wird von der WEBSITE immer klar angegeben. Die Bezahlung geschieht mittels Paypal, entweder mit einem Konto oder einerKreditkarte.
  8. LIGARIS behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Kündigung die Preise von seinen Diensten ohne Folge auf den schon ausgeführten Bezahlungen zu ändern.
  9. LIGARIS garantiert die reine Vertraulichkeit der mitgeteilten privaten Daten. Diese Daten werden keinesfalls Aussenstehenden außer vorangehender Vereinbarung des ANBIETERS bekannt gegeben. Diese Daten sind für den einzigen internen Gebrauch der WEBSITE vorbehalten.
  10. LIGARIS weist jede Verantwortung im Falle von Schäden ab, die durch die Benutzung der Website oder durch die getroffenen Zugangsschwierigkeiten verursacht wurden. In Anbetracht der Unvorhersehbarkeit der Technologie und der  "on line" Erfahrungen, garantieren wir nicht, dass diese Website ohne Unterbrechungen funktionieren wird, dass sie keine Irrtümer enthalten wird, dass jeder Fehler korrigiert sein wird oder dass der Server die sie beherbergt, keinen Virus oder andere schädliche Elemente enthalten wird.
  11. Im Falle von den ANBIETER benachteiligenden Bugs verpflichtet sich LIGARIS, sie in kürzester Zeit zu lösen.
  12. Gemäß der Anmeldedauer wird dem ANBIETER am Ende des Vertrags ein neues Angebot vorschlagen, ohne Verpflichtung seine Anwesenheit auf der WEBSITE zu verlängern.
  13. Die anwesenden AB sind jederzeit ohne Kündigung modifizierbar. In Last des ANBIETERS, sie regelmäßig nachzulesen.
  14. Im Falle eines Rechtsstreites werden die gültigen AB alsGerichtsbasis benutzt. Die anwesenden AB werden dem Schweizer Recht unterworfen und jeder Rechtsstreit zu ihrem Thema oder jede zusammenhängende Vereinbarung werden der ausschließlichen Kompetenz der gewöhnlichen Gerichte sein, die richterliche Gewalt in Lausanne haben.