hochzeit365.ch - Kosten

Seit dem 1. Januar 2000 ist die Eheschliessung nicht mehr unentgeltlich.

Zwei Arten von Kosten entstehen bei der standesamtlichen Hochzeit: Die Kosten für das Eheversprechen und für die Zeremonie.

Das Eheversprechen

Die Gebühren für das Eheversprechen sind je nach Umfang der Akte, des Abstammungsortes der Eheleute und ihrer Staatsangehörigkeiten verschieden. Sie belaufen sich auf CHF 50.- bis CHF 250.-. Diese Gebühren unterliegen der ausschliesslichen Kompetenz des Standesbeamten.

Der Austausch der Willenserklärungen

Für den Austausch der Willenserklärungen muss man mit CHF 100.- bis CHF 180.- rechnen, Familienheft inbegriffen.

Wenn Sie einen anderen Güterstand als den der Errungenschaftsbeteiligung wünschen, müssen Sie zum Notar. Ein Ehevertrag kostet um die CHF 350.-

Nachstehend finden Sie den offiziellen Text über die Gebühren im Zivilstandswesen

Neue Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen

Der Bundesrat hat heute eine neue Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen verabschiedet, die am 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist. Die Zivilstandsgebühren sind von jetzt an für das gesamte Bundesgebiet einheitlich geregelt.

Dies ist eine Folge der Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, welche am 26. Juni 1998 durch das Parlament verabschiedet wurde. Die Vereinheitlichung hebt die kantonalen Unterschiede auf, die von der Bevölkerung immer weniger verstanden worden waren.
 
Gemäss des Kostendeckungsprinzips muss eine Gebühr jedes mal dann entrichtet werden, wenn ein Einzelner eine Leistung des Gemeinwesens beansprucht. So bleibt die Aktualisierung der Verzeichnisse des Zivilstandwesens, die von Amtes wegen und vor allem im Interesse des Staates durchgeführt wird, unentgeltlich, während die Bestellung von Registerauszügen entgeltlich ist.
 
Die konsequente Anwendung des Kostendeckungsprinzips führt zur Aufhebung der unentgeltlichen Eheschliessung. Grundsätzlich müssen die Verlobten jetzt einen Minimalbeitrag für die Vorbereitung und die Feier ihrer Eheschliessung von CHF 110.- entrichten, es sei denn, dass einer der beiden im Bezirk des betreffenden Zivilstandswesens wohnhaft ist und der Kanton vorgesehen hat, teilweise oder ganz auf die Gebühr zu verzichten.
 
Im übrigen kostet es jetzt CHF 60.-, sein Kind vom Zivilstandswesen anerkennen zu lassen. Diese Gebühr deckt absichtlich nicht die gesamten Kosten; die Gemeinschaft hat schliesslich auch ein Interesse daran, dass die Abstammung ausserehelicher Kinder freiwillig festgestellt wird.
 
Unter diesen Umständen bleibt es keinem verwehrt, einen Auszug des Zivilstandswesens zu bekommen, den er benötigt, sein Kind anzuerkennen oder den Bund der Ehe einzugehen. Demzufolge bleiben bedürftige Personen weiterhin ganz oder teilweise von der Zahlung der vorgesehenen Gebühr befreit.